


Die Friedhofsgestaltung im 20. Jahrhundert
Die erste Friedhofsgestaltung des St. Johannis Kirchhofs beinhaltete die Bestimmung von Gebühren, Aufrichtung von Grabmälern, die Bepflanzung, die Grabpflege und die Art und Rechtsverhältnisse der Grabstätte. Für ein Erbbegräbnis wurde beispielsweise für jeden Ankauf eine Urkunde ausgestellt, für ein Reihenbegräbnis musste man pro erwachsener Person zehn Silbergroschen „Verwesungsgebühr“ zahlen. Ein Armenbegräbnis hingegen stand jedem kostenlos zu.
Die Aufgaben des Totengräbers waren in der preußischen Zeit hauptsächlich verwaltungstechnische und finanzielle Regelungen. Die Gestaltung des Friedhofs war eher zweitrangig.
Im 20. Jahrhundert verstärkte sich der Prozess der Verweltlichung und Bürokratisierung zunehmend durch die Forderung genauer Angaben, mehr Hygiene und ein Mindestmaß für ein Erwachsenenbegräbnis von der königlichen Regierung in Minden. Die Kirchhofordnung von 1933 und 1938 verstärkten so die Aufsichtsfunktion und Eingriffsmöglichkeiten des Staates und öffneten einen Zugang für Verstorbene ohne Glaubensgemeinschaft. Außerdem wurden historisch, künstlerisch oder kulturell wertvolle Grabdenkmäler in Schutz genommen, wie beispielsweise Kriegsgräber.
Im Jahre 1935 mussten alle alten Erbbegräbnisse verkauft werden, da sie nun zu Wahlgräbern umfunktioniert worden sind, die eine Nutzungszeit von 40 Jahren und ein dauerhaftes Kaufrecht beinhalten. Nach 1945 galt zunächst die alte Friedhofsordnung, die im Jahre 1962 durch die erste Nachkriegsordnung erweitert wurde. Diese forderte, dass Grabmäler und Inschriften den christlichen Grundsätzen entsprechen. Dies hatte zur Folge, dass individuelle Grabmäler mit ausführlichen Inschriften selten wurden. Auch gab es das Problem, dass es nur noch zum Teil das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit im Friedhofsbereich galt und dies führte wiederum zu weiteren Problemen wie einer schrumpfenden Bestattungsfläche, änderndes Bestattungsverhalten, nachlassende Bereitschaft für die Grabpflege, hohe Bestattungskosten, Ansprüche nicht christlicher Religionsgemeinschaften und die ansteigenden Sterbezahlen, wobei auf dem evangelischen St. Johannis Friedhof das Platzproblem lösbar ist.